
Unabweisbar ist der Grund für einen
Fachrichtungswechsel dann, wenn er den Studierenden objektiv dazu zwingt, den bisherigen Studiengang zu beenden (z. B. Sportstudent sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl). Ein Wechsel aus unabweisbarem Grund kann jederzeit, also auch noch gegen E...
Gefunden auf
https://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/Unabweisbarer_Grund.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.